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Machbarkeitsstudie

Zweigstrecke zur Mülheimer Brücke
Bestandsaufnahme

Diese Bestandsaufnahme beschäftigt sich mit der Anbindung der Radschnellverbindung Bergisch Gladbach - Köln zur Mülheimer Brücke.

 

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Machbarkeitsstudie

 

Radschnellverbindung

Bergisch Gladbach – Köln

Abschnitt von Stadtgrenze Köln bis Buchheim Frankfurter Straße

MachbarbeitsstudieMachbarbeitsstudie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hauptziel der Initiative ist es, die heute schon attraktive Route zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung der Konflikte mit dem übrigen Verkehr zu ertüchtigen, dort weiteren Radverkehr zu bündeln und Autofahrer zum Umsteigen zu bewegen

durch jeweils geeignete Elemente auf den Streckenabschnitten wie Fahrradstraßen oder Radfahrstrei- fen bzw. beim Fahren im Mischverkehr auch nur durch Neuordnung des ruhenden Verkehrs,

durch sichere und für Radfahrer attraktive Lösungen an den Knotenpunkten wie Bevorrechtigung des Radverkehrs oder Sicherung durch fahrradfreundliche Lichtsignalanlagen sowie

durch eine durchlaufende Führung und Wegweisung mit einem Routen-Logo und einer z.B. grünen Leit- markierung.

Teil 2 der Arbeit umfasst eine Machbarkeitsstudie, die im Wesentlichen den derzeitigen Zustand der Route, auch im Hinblick auf einen sicheren Radverkehr, analysiert.

In Teil 3 beschäftigt sich die Ausführungsplanung mit den detaillierten Bestandsdaten der einzelnen Streckenab- schnitte, der erforderlichen Maßnahmen und deren voraussichtlichen Kosten.

-> Präsentation

 

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Pressemitteilung

 

Unterschied Radschnellweg / Radschnellverbindung

Ein Radschnellweg ist eine direkt geführte Strecke nur für Radfahrer (i.d.R. kreuzungsfrei), auf der Radfahrer zügig fahren können, andere Verkehrsteilnehmer wie Kfz. und Fußgänger aber nicht zugelassen sind (quasi eine „Radfahrerautobahn“). Das lässt sich aber in der bebauten Stadt derzeit nur schwer realisieren.

 

Möglich ist dagegen eine Radschnellverbindung. Das ist eine Route auf Straßen und Wegen mit 30 km/h zul. Höchstgeschwindigkeit, auf der Radfahrer der maßgebende Verkehr sind und die dabei eine durchschnittliche Reisegeschwindigkeit von 20 km/h erreichen können. Kraftfahrer dürfen dort nur fahren, wenn sie ausdrücklich zugelassen werden, z.B. nur als Anliegerverkehr.